Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Beanspruchungen zu erfassen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie soll gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Die DGUV Grundsätze sind Handlungsanleitungen für die Betriebsärzte. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist seit 2008 die verbindliche Rechtsvorschrift für den Arbeitgeber. Vorsorgen sind demnach anlassbezogen vorzunehmen (als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorgen) und je nach Art der Tätigkeiten oder Arbeitsplätze vom Arbeitgebet zu veranlassen, anzubieten bzw. zu ermöglichen:
Wir beraten Sie gerne zu allen Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.