Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Mitarbeiter, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügen.

Zielsetzung

Ziel der Belehrung ist es, dass sie mögliche Symptome von Infektionskrankheiten an sich selbst oder an Ihren Kolleginnen frühzeitig erkennen und eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern. Darüber hinaus lernen sie abzuschätzen, bei welchen Krankheitssymptomen die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden dürfen.

Bescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG wird die Bescheinigung ausgegeben, die bundesweit und gültig ist.

Was unsere Kunden sagen

“A testimonial from a client who benefited from your product or service. Testimonials can be a highly effective way of establishing credibility and increasing your company's reputation.”
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