Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit ihrer Vorschrift 2 die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert. Dementsprechend stehen die individuellen Gegebenheiten und Gefährdungen des jeweiligen Betriebes im Vordergrund der betriebsärztlichen Betreuung durch das ZAM (Zentrum für Arbeitsmedizin).
Die Unternehmen und Institutionen können vom ZAM alle arbeitsmedizinischen Dienstleistungen und Materialien abrufen. Hierzu zählen insbesondere die Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Leistungen von Dritten wie Röntgenaufnahmen, Impfstoffe oder Laborleistungen.
Das ZAM Rheinland ist Ihr kompetenter Mitwirkender
Wir beraten Sie gerne zu allen Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.